Ottensen: Vorläufig aus der Traum
Zwei Anlieger erwirkten vor dem Verwaltungsgericht die Aufhebung der autofreien Zone in Hamburg: Die gewerblichen Nutzer klagen sich ihren Stau zurück vor Tür.
Bis Ende Februar
Das Projekt der autofreien Zone in Ottensen sollte noch bis Ende Februar laufen. Die Bezirksversammlung Altona sollte nach einer wissenschaftlichen Studie allerdings schon vor dem ende darüber beschließen, ob man den Ist-Zustand nicht gleich versteigen wolle.
Zwei Anlieger sorgten aber nun für Fakten und das Projekt, welches durchaus für Kontroversen sorgte, muss nun vorzeitig zunächst aufgehoben werden.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, „weil es für die hiermit verbundenen Eingriffe in die Rechte der Anlieger keine tragfähige gesetzliche Grundlage gibt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.
Gericht kippt autofreie Zone in Hamburg, welt.de
Ab Montag rollt wieder der Verkehr
Dem Eilantrag konnte nur nicht auf der Stelle nachgekommen werden, weil zunächst die Anwohner über die vorzeitige Änderung der Verkehrssituation informiert werden müssten, damit diese dadurch nicht unnötig gefährdet werden.
Ab Montag um 18 Uhr dürfen dann alle Autos wieder die seit Dezember gesperrten Straßen benutzen und befahren.
Noch nicht das Ende
Am Montag werden auch die Blumenkübel wieder von der Straße entfernt und in Parkbuchten geschoben.
Vernichtet werden sie aber nicht, denn zum einen kann ein höheres Gericht noch anders befinden und auch die Altonaer Bezirksamtsleiterin glaubt, dass sie die Kübel bald wieder brauchen werde.
Der Grund dafür sei eine Anwohnerbefragung:
Die ersten Zwischenergebnisse , die ich einsehen konnte, sagen, dass 85 Prozent eine Verstetigung wollen – sogar mit einer kleinen Ausweitung.
Stefanie von Berg (Grüne), Bezirksamtsleiterin Altona
Dazu kommt ebenfalls die geplante Gesetzesänderung, über die der Bundesrat am 14. Februar noch entscheiden muss und in der die probeweise Verkehrsberuhigung ebenfalls vereinfacht werden soll.
Projekte wie Ottensen bräuchten dann nicht mehr den Nachweis einer „Gefahrenlage“, auf Grund derer das Verwaltungsgericht hier getroffen hat.
Gefahrenlage Verkehr
Es mutet ja irgendwie wie ein Witz an, dass man bei den allgemeinen Umwelt- und Unfallstatistiken überhaupt noch belegen muss, dass Autoverkehr grundsätzlich Menschen an Leib und Leben bedroht, um eine Straße vom Autoverkehr zu befreien.
Es zeigt einmal mehr, wie weit sich das Auto in unser Rechtssystem festgesetzt hat, wenn man ihr Befahren mit dem Auto einklagen kann.
Im benachbarten Oststeinbek dürfen die Anwohner „ihre“ Straße derweil eigentlich nicht benutzen: Sie ist das Privatgrundstück eines anderen, weil die Gemeinde vergessen hat, das Grundstück als öffentlichen Grund zu deklarieren…
Wie da wohl die Lage in Ottensen ist? 😉
Quellen:
- Gericht kippt autofreie Zone in Hamburg, welt.de
- Ottensen: Fußgängerzone wird am Montag aufgehoben, NDR,de
- Hamburger Gericht verbietet autofreie Zone, Spiegel.de
- Rentner klagen an: Hilfe, ein Investor hat uns die Straße geklaut!, Focus.de
- Update: Ottensen ohne Autos noch nicht untergegangen!, Berlin. Fahrrad-City
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