Recht: Das Rad darf ins Haus
Viele Mensche tragen ihr Rad ja durchs Treppenhaus um Fahrradkeller oder die eigene Wohnung zum Abstellen zu erreichen. Das ist auch erlaubt.
Diebstahlschutz
Viele von uns trauen sich aus Angst vor Diebstahl nicht ihr geliebtes Fortbewegungsmittel über Nacht irgendwo auf der Straße oder im Innenhof abzustellen.
Oft gibt es einen Fahrradkeller, andere tragen es in die Wohnung.
Der Transport durch das Treppenhaus ist dabei notwendig und auch absolut erlaubt.
Treppenhaus nicht beschädigen
Natürlich ist es auch dabei nicht erlaubt, dass Treppenhaus mutwillig zu beschädigen, aber ein Schaden an sich kann nicht zum Verbot des Treppenhaus-Transportes herangezogen werden.
[…] das Abstellen von Rädern gehöre zum allgemeinen Gebrauch einer Mietwohnung. Gerade in Großstädten sei es üblich, teure Fahrräder in der Wohnung abzustellen. Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 318cC 1/19)
Nutzungsrecht der Mietsache
Grundsätzlich lässt das Nutzungsrecht der Mietsache auch ein Abstellen des Fahrrades an anderer Stelle zu, also etwa dem Hof einer Wohnanlage.
Der Vermieter kann zwar verlangen, dass nicht zu viele Räder im Hof stehen, generell verbieten darf er es jedoch nicht (Landgericht Hannover Az.: 20 S 39/05).
Stellt der Vermieter allerdings zumutbare Flächen für das Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung (Hausordnung, Mietvertrag), kann er es auch an anderen Stellen verbieten.